Sigrid Münch: Bibliotheksportrait: Der Bücherbus der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt – Modell übergemeindlicher Kooperation (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 2.3.2)
Dienstleistungen der Fahrbibliothek im Stadtkreis Baden-Baden
Sigrid Münch: Dienstleistungen der Fahrbibliothek im Stadtkreis Baden-Baden (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 2.3.2.1)
Der Bücherbus ist organisatorisch eine Zweigstelle der
Stadtbibliothek Baden-Baden und erbringt im Stadtkreis Baden-Baden folgende
Dienstleistungen:
- –
Versorgung der Klassen 1–4 der Grundschulen des
Stadtkreises, Dienstag bis Freitag, nur an Schultagen zwischen 9–12
Uhr im vierwöchigen Turnus während des Unterrichts
- –
Versorgung der Ortsteile, v.a. der Kinder und
Jugendlichen
- –
Medienkisten für die Themen im Unterricht
- –
Lesungen und Bilderbuchkino im Bücherbus
- –
Bestandsschwerpunkt sind Kinder- und Jugendbücher,
CD-ROMs und Lernhilfen sowie Kinderkassetten
- –
Das Angebot für Erwachsene umfasst eine Auswahl
Erziehungsratgeber u. ä. und eine kleine Auswahl zu Haus und Garten
sowie Belletristik
Der Bücherbus ist nicht vollgestellt, hat pro Regal meist nur
fünf Fachböden, die für Kinder gut erreichbar sind. Ausleihverbuchung
erfolgt mit Bibliotheca2000 der Firma Bond offline. Für den Bücherbus sind
eine Dipl.-Bibliothekarin und FAMIs zuständig, zwei FAMIs mit
Führerschein.
Der Bücherbus fährt im Stadtkreis Baden-Baden seit 1961, als
einige sehr kleine Zweigstellen geschlossen wurden. 1999 war zum
wöchentlichen Turnus bei der Versorgung der Ortsteile die oben beschriebene
Versorgung der Grundschulen außerhalb der Innenstadt hinzugekommen, um die
Kapazitäten besser zu nutzen und v.a. um den Bücherbus und die
Stadtbibliothek bei Schulen und Schülern fest zu verankern.
Im Jahr 2002 ging ein neuer Bücherbus der Firma MAN in Betrieb.
Ab 2005 wurde der Turnus bei den Ortsteilen wegen notwendiger Einsparungen
im Zuge der Haushaltskonsolidierung auf vier Wochen umgestellt. Der
Bücherbus fuhr also nur an vier Vormittagen und an einem Nachmittag. Mit der
völligen Einstellung des Betriebs sollten jährlich 100.000 Euro eingespart
werden. Der Vorschlag der Bibliotheksleitung, mit dem benachbarten Landkreis
Rastatt eine Kooperation zu bilden und damit für Baden-Baden 50.000 Euro
einzusparen, fand die Zustimmung des Gemeinderats. Vier freie Nachmittage
und alle vier Wochen ein fünfter Nachmittag stehen für die Kooperation zur
Verfügung.
Dienstleistungen der Fahrbibliothek im Landkreis Rastatt
Sigrid Münch: Dienstleistungen der Fahrbibliothek im Landkreis Rastatt (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 2.3.2.2)
Vor Beginn der Kooperation erbrachte die Fahrbibliothek des
Landkreises Rastatt folgende Dienstleistungen:
- –
Grundversorgung der Gemeinden des Landkreises
- –
Der Bestand umfasst nahezu ausschließlich Bücher und
Zeitschriften, gleichermaßen für Erwachsene und Kinder
Der Platz im Bus wurde vollständig ausgenutzt, ein Magazin mit
einem Bestand von rund 40.000 Titeln zum Nachfüllen stand zur Verfügung.
Ausleihverbuchung erfolgte mit Buchkartenverfahren. Das Fachpersonal bestand
aus einem Dipl.-Bibliothekar, der mit Fahrern und Aushilfen arbeitete.
Der Bücherbus des Landkreises war bei der Aufnahme der
Kooperationsverhandlungen 26 Jahre alt, die Anschaffung eines neuen
Fahrzeugs eher unwahrscheinlich. Jedes Jahr wurden die Verträge des
Landkreises mit den teilnehmenden Gemeinden neu geschlossen, d.h. auch die
Gemeinden beschließen jedes Jahr den Betrag, den sie dem Landkreis für die
Nutzung der Fahrbibliothek bezahlen. In Zeiten der Haushaltkonsolidierung
war das ein unsicheres Konzept und erforderte mancherorts immer wieder
Überzeugungsarbeit. Nur wenige Gemeinden sind abgesprungen.
Die Kooperation der Fahrbibliotheken Stadt(kreis) Baden-Baden und
Landkreis Rastatt
Sigrid Münch: Die Kooperation der Fahrbibliotheken Stadt(kreis) Baden-Baden und
Landkreis Rastatt (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 2.3.2.3)
Ziel der Kooperation ist, mit einem Fahrzeug beide Kreise zu
versorgen, den Bücherbus gut auszulasten und die Unterhaltskosten zu teilen.
Weitere Einsparungen sollten auf beiden Seiten durch die zentrale
Medienbearbeitung, EDV-Pflege, Mahnungen und innerhalb gewisser Grenzen
Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadtbibliothek Baden-Baden erzielt werden.
Auf dem Weg zu diesem Ziel galt es, eine Reihe von Problemen zu lösen und
Anpassungen vorzunehmen.
Die beiden Bestandsprofile sollten teilweise angeglichen werden,
stimmten doch die Nutzergruppen nur teilweise überein. Der Baden-Badener
Bücherbus hat außerdem weniger Fassungsvermögen als der alte Rastatter, was
nur teilweise durch zusätzliche Fachböden ausgeglichen werden konnte. Ein
Austausch eines Teils der Bestände in der Mittagszeit erwies sich als
unrealistisch, da der Fahrplan zu eng und keine ausreichende
Personalkapazität vorhanden war.
Die Gebührenstrukturen waren anzugleichen und eine Lösung für die
Zuordnung der Einnahmen zu finden. An Bibliotheca2000 war vieles anzupassen,
um Leser und Gebühren richtig zuzuordnen, die Ausleihstatistik zu trennen
und trotzdem die Nutzung auch der Landkreis-Leser in der Stadtbibliothek
Baden-Baden zulassen zu können. Bei der Ausleihstatistik ist nur ein
Kompromiss möglich, die Struktur der Datenerfassung in Bibliotheca2000 lässt
hier keine bessere Lösung zu.
Das Personal verbleibt in den seitherigen Dienstverhältnissen,
jedoch setzt die Stadtbibliothek Baden-Baden Personalstunden auch für den
Landkreis Rastatt ein und umgekehrt, wobei die Anzahl der für den jeweiligen
Partner eingesetzten Stunden sehr verschieden ist. Darüber hinaus werden
Sachleistungen erbracht. Durch die Budgetierung und die dadurch in
Baden-Baden vorhandene Kostenstelle „Bücherbus“ sind 90 % der Gesamtkosten
laufend erfasst, die Personalkosten werden nach den festgelegten
Stundenanteilen hinzugerechnet. Am Jahresende wird eine Abrechnung erstellt
und die Stadtbibliothek Baden-Baden stellt dem Landkreis Rastatt die
Aufwendungen in Rechnung. Damit kann in Baden-Baden die geforderte
Einsparung nahezu erzielt werden und auch der Landkreis Rastatt hat die
Ausgaben für seine Fahrbibliothek um rund ein Drittel reduzieren können.
Weitere Vorteile der Kooperation
Sigrid Münch: Weitere Vorteile der Kooperation (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 2.3.2.4)
- –
Der Vertrag wurde bis 2013, also für 7 Jahre geschlossen
und auch der Landkreis Rastatt hat mit seinen Gemeinden
längerfristige Verträge geschlossen. Das bedeutet
Planungssicherheit, und die jährlichen Diskussionen um die
Abschaffung der Fahrbibliotheken sind verstummt.
- –
Die Politik sieht diese Kooperation sehr positiv, weitere
in anderen Bereichen sind gefolgt.
- –
Das Personal besteht ausschließlich aus Fachkräften, von
denen drei einen Führerschein haben. Das erlaubt Flexibilität und
Vertretungsmöglichkeiten. Allen ist die Teilnahme an Fortbildungen
und zentralen Terminen möglich, ohne Ausfall bei der Versorgung der
Leser.
- –
Der Online-Katalog und die Verlängerungsmöglichkeit
stehen jetzt auch den Lesern im Landkreis zur Verfügung.
Vertrag
Sigrid Münch: Vertrag (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 2.3.2.5)
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kooperation der
Fahrbibliotheken
zwischen
dem Landkreis Rastatt, gesetzlich vertreten durch den Landrat
Jürgen Bäuerle, im Folgenden Landkreis
und der
Stadt Baden-Baden, gesetzlich vertreten durch die
Oberbürgermeisterin Dr. Sigrun Lang, im Folgenden Stadt
§ 1
Vertragsgegenstand
(1) Der Landkreis als örtlicher Träger der Fahrbibliothek zur
literarischen Grundversorgung der Landkreisgemeinden ohne eigene Bibliothek
und die Stadt als Trägerin der Stadtbibliothek mit Bücherbus zur Versorgung
des Stadtkreises und der dortigen Grundschulen vereinbaren eine Kooperation
mit gemeinsamer Nutzung des Baden-Badener Bücherbusses und der gemeinsamen
Versorgung des Stadt- und Landkreises.
(2) Beide Partner profitieren von der Kooperation finanziell
durch Einsparungen und ideell durch die Sicherstellung der
Literaturversorgung. Die Durchführung der Aufgabe umfasst insbesondere:
- a)
Gemeinsames Erstellen eines jährlichen Fahrplans durch
die leitenden Mitarbeiter der Fahrbibliothek mit ausgewogener
Berücksichtigung der Interessen des Landkreises und des
Stadtkreises. Die Vormittage bleiben der Versorgung der Grundschulen
des Stadtkreises vorbehalten, die Nachmittage der Versorgung der
Gemeinden in Stadt- und Landkreis im vierwöchigen Turnus.
- b)
Gegenseitige Vertretung bei Personalausfällen durch
Krankheit, Kur etc. Bei Ausfällen von durchgehend mehr als 6 Wochen
muss eine Vertretung gestellt werden, die vom jeweils
personalverantwortlichen Partner bezahlt wird.
- c)
Kontinuierlicher gemeinsamer Bestandsaufbau durch
gesicherte finanzielle Mittel für die Medienanschaffung beider
Partner. Die Partner verpflichten sich, die Bestände aktuell zu
halten.
- d)
Gemeinsame Nutzung der Bestände ohne Trennung nach
Besitzverhältnissen des Landkreises und der Stadt.
§ 2
Verbleibende Rechte und Pflichten
(1) Sowohl Landkreis als auch Stadt entscheiden über ihr Personal
selbständig und unabhängig, solange dem Ziel der Kooperation kein Schaden
zugefügt wird, noch sie erheblich in der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert
wird.
(2) Der Landkreis verhandelt weiterhin die Teilnahme der
Gemeinden seines Einzugsgebietes und die Bedingungen der Teilnahme an der
Versorgung durch die Fahrbibliothek in eigener Verantwortung.
§ 3
Kostenerstattung
(1) Die laufenden Personalkosten werden über einen
Nutzungsschlüssel, der auf den jeweiligen Öffnungsstunden + Rüst- und
Fahrzeiten basiert, auf die Partner verteilt.
(2) Tabelle Anlage 2, Stand 2005.
(3) Kosten, die bei der Stadt für EDV und Medienbeschaffung für
den Landkreis anfallen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Die
Medienbearbeitung beider Vertragspartner wird zentral über die
Stadtbibliothek Baden-Baden veranlasst. Die Kosten für die Medienbearbeitung
des Landkreises Rastatt werden dem Landkreis auf Basis der tatsächlich
entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
(4) Die Stadt unterstützt den Landkreis durch Beratungen und
andere Leistungen bei der Umrüstung und Ausstattung der Medien auf
EDV-Verbuchung.
§ 4
Gebührenordnung und Einnahmen
(1) Landkreis und Stadt arbeiten jeweils mit einer eigenen
Benutzungs- und Gebührenordnung. Hierfür werden die bisher unterschiedlichen
Benutzungsentgelte angeglichen.
(2) Die Leseausweise beider Partner sind in Landkreis und Stadt
gültig.
(3) Die Einnahmen werden je nach Haltestelle, an der sie erzielt
wurden, verteilt. Dabei ist entscheidend, wo die Medien ausgeliehen wurden,
welche die Gebühren verursacht haben, jedoch nicht, ob die Medien Landkreis
oder Stadt zuzuordnen sind. Hierzu ist eine Statistik Gebühreneinnahmen nach
Zweigstelle zu führen.
(4) Die Umlagen der Gemeinden des Landkreises erhält der
Landkreis zur Finanzierung der Fahrbibliothek.
§ 5
Fahrzeug
(1) Der Bücherbus wurde von der Stadt Ende 2001 neu gekauft und
der Zeitwert nach Abschreibungen liegt Ende 2004 bei 190.230 Euro. Die
Abschreibungen 2005 betragen 11.195 Euro, die Zinsen 9.796 Euro. Die
Abschreibungen und Zinsen werden während der Kooperation geteilt.
(2) Sämtliche Kosten des Fahrzeugs, insbesondere Betriebs-,
Wartungs- und Reparaturkosten, sind ohne Ansehen des Verursachers hälftig
von beiden Partnern zu tragen. Auch soweit z.B. nach Unfällen
Erstattungsansprüche gegen Dritte bestehen sollten, treten die Partner
zunächst in Vorauslage, um den Weiterbetrieb des Fahrzeugs zu
ermöglichen.
(3) Der alte Bücherbus des Landkreises wird mit Beginn der
Kooperation außer Dienst gestellt. Die Stadt stellt den Bücherbus in dem
Zustand zur Verfügung, in welchem dieser sich befindet. Soweit das Fahrzeug
nicht einsatzbereit ist oder Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt
werden müssen, besteht keine Verpflichtung der Stadt, das Fahrzeug im Rahmen
dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Im Falle des Untergangs des
Fahrzeugs sowie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden besteht keine
Verpflichtung der Stadt zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Der Landkreis
ist verpflichtet, das Fahrzeug jeweils vor Nutzung auf seine ordnungsgemäße
Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck durch seine
Beauftragten zu prüfen. Er muss sicherstellen, dass ein schadhaftes und
nicht verkehrssicheres Fahrzeug von seinen Angestellten nicht benutzt wird,
soweit ihnen diese Beurteilung zuzumuten ist.
§ 6
Haftung
Die Haftung der Vertragspartner richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften.
§ 7
Schlussbestimmungen
(1) Der öffentlich-rechtliche Vertrag tritt am 1.1.2006 in
Kraft.
(2) Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses
Vertrages.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses.
(4) Der Vertrag wird bis zum 31.12.2013 abgeschlossen. Er
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist
von 6 Monaten gekündigt wird. Er kann unabhängig hiervon von jedem
Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres
gekündigt werden.
(5) Erfüllt ein Partner seine Aufgaben nicht oder nur teilweise,
fordert der andere Vertragspartner sofort schriftlich zur Aufgabenerfüllung
auf. Kommt ein Partner den Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen
Frist weiterhin nicht nach, kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer
Frist gekündigt werden. Der vertragsverletzende Partner ist zum
Schadenersatz verpflichtet.
(6) Soweit einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sind,
wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt. Der Landkreis und die Stadt
verpflichten sich, die unwirksame durch eine wirksame Regelung zu ersetzen,
die dem angestrebten Regelungszweck möglichst nahe kommt.
Baden-Baden, den |
Rastatt, den |
|
|
Für
die Stadt Baden-Baden: |
Für
den Landkreis Rastatt: |
|
|
Stadt
Baden-Baden: |
Landkreis Rastatt: |
Dr.
Sigrun Lang |
Jürgen Bäuerle |
Oberbürgermeisterin |
Landrat |
Anlage 1
zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
über die Kooperation der Fahrbibliotheken
Durch die Kooperation der bisher getrennt tätigen
Fahrbibliotheken sollen sowohl für den Landkreis Rastatt als auch für die
Stadt Baden-Baden erhebliche Einsparungen erzielt werden mit dem Resultat
der langfristigen Sicherung der Literatur- und Informationsversorgung mit
einem gemeinsamen Bücherbus. Durch effektiven Einsatz von Personal- und
Sachmitteln und der gemeinsamen Nutzung bereits vorhandener Strukturen soll
dieses Ziel optimal erreicht werden. Die Fahrbibliothek des Landkreises
Rastatt wird in bibliothekstechnischer Hinsicht als Zweigstelle der
Stadtbibliothek Baden-Baden geführt.
-
Gemeinsamer Bücherbus
- a)
Der inzwischen 26 Jahre alte Bücherbus des
Landkreises Rastatt wird außer Betrieb genommen.
- b)
Der 4 Jahre alte Bücherbus der Stadt Baden-Baden
wird gemeinsam genutzt.
- c)
Standort für den gemeinsamen Bücherbus ist
künftig die Garage in Rastatt.
-
Medien
- a)
Angleichung der bisher inhaltlich
unterschiedlichen Bestände mit einem Schwerpunkt für die
Schülerversorgung.
- b)
Den zweiten Schwerpunkt soll die Grundversorgung
der Gemeinden bilden.
- c)
Der Bestandsaufbau wird gemeinsam betrieben und
jede Haltestelle hat das Gesamtangebot zur Verfügung.
Der/Die Bibliothekar/in wählt jeweils für ihren
Zuständigkeitsbereich aus und erhält dafür die Mittel vom
Unterhaltsträger.
- d)
Die Medienbearbeitung beider Vertragspartner wird
zentral über die Stadtbibliothek Baden-Baden veranlasst. Die
Kosten für die Medienbearbeitung des Landkreises Rastatt
werden dem Landkreis auf Basis der tatsächlich entstandenen
Kosten in Rechnung gestellt.
- e)
Der Bücherbusfahrplan wird folgendermaßen
abgestimmt: vormittags erfolgt die Versorgung der
Grundschulen des Stadtkreises Baden-Baden, nachmittags die
Versorgung der beteiligten Gemeinden des Landkreises Rastatt
und einzelner Ortsteile der Stadt Baden-Baden.
- f)
Ein Mediendepot ist bei der Garage in Rastatt
bereits vorhanden und wird gemeinsam genutzt werden.
- g)
Die Medien des Landkreises Rastatt werden von
manueller auf elektronische Verbuchung und Katalogisierung
umgestellt und in einer Datenbank der Stadt Baden-Baden
verwaltet.
- h)
Die Benutzer werden in einer gemeinsamen
Benutzerdatei verwaltet.
-
Personal
- a)
Der Bücherbus wird nach derzeitigem Stand mit
2,97 Stellen betrieben. Hiervon werden im Stellenplan der
Stadt Baden-Baden 1,75 Stellen sowie im Stellenplan des
Landkreises Rastatt 1,22 Stellen geführt.
- b)
Beide Vertragspartner üben weiterhin die Dienst-
und Fachaufsicht über ihre jeweiligen Mitarbeiter aus. Eine
übergeordnete Leitung der beiden Zweigstellen des
Bücherbusses gibt es nicht.
- c)
Die gegenseitige Vertretung garantiert die
Einhaltung des Fahrplans.
-
Technik und Ausstattung
- a)
Die Unterbringung des Baden-Badener Bücherbusses
in der Rastatter Garage wird durch geeignete Maßnahmen
gewährleistet.
- b)
Das Mediendepot bei der Garage wird vom Landkreis
mit einem Telefonanschluß und mit einem ISDN-Anschluss
ausgestattet, um die Verbindung zum Server in der
Stadtbibliothek Baden-Baden herzustellen.
- c)
Software und Wartung des Bücherbus-Moduls werden
vom Rechenzentrum der Stadt Baden-Baden und der
Stadtbibliothek betreut.
- d)
Die Wartung des Bücherbusses erfolgt durch die
Stadt Baden-Baden.
-
Benutzungs- und Gebührenordnung
Der Landkreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden arbeiten
jeweils mit einer eigenen Benutzungs- und Gebührenordnung. Hierfür
werden die bisher unterschiedlichen Benutzungsentgelte
angeglichen.