Heike Schiffer, Konrad Umlauf: Haushaltssystematik, Titel, Kapitel, Haushaltsstelle (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 5.2.3)
Die
Gliederung der staatlichen Haushaltspläne ist weitgehend vorgeschrieben. Dadurch
sollen die Haushaltspläne der verschiedenen Gebietskörperschaften vergleichbar
werden. Die Gliederung der kommunalen Haushaltspläne ist detailliert
vorgeschrieben; diese Gliederung unterscheidet sich jedoch von den staatlichen
Haushaltsplänen. Eine Besonderheit der kommunalen Haushaltspläne ist die
Aufteilung in einen Verwaltungshaushalt (dieser enthält die laufenden Einnahmen
und Ausgaben) und einen Vermögenshaushalt (der die Investitionen und ihre
Finanzierung umfasst).
Staatliche Haushaltspläne
Heike Schiffer, Konrad Umlauf: Staatliche Haushaltspläne (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 5.2.3.1)
Staatliche Haushaltspläne bestehen aus
folgenden Teilen:
Haushaltsübersicht (Summen der Einnahmen und Ausgaben,
Verpflichtungsermächtigungen)
Finanzierungsübersicht (Umfang des Deckungsbedarfs)
Einzelpläne der Ressorts (Ministerien). Für die
Haushaltswirtschaft der einzelnen Bibliotheken sind diejenigen
Einzelpläne von Interesse, in denen die betreffende Bibliothek
enthalten ist.
Anlagen enthalten die Gruppierungsübersicht, d.i. die
Zusammenstellung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
gruppiert nach Einnahme- und Ausgabearten (z.B. Personalausgaben), nach
Funktionen (z.B. Universitäten, Funktionenübersicht) sowie den
Haushaltsquerschnitt (Zusammenfassung von Gruppierungsübersicht und
Funktionenübersicht in Form einer Matrix). Die Funktionenübersicht soll
einen Ländervergleich erlauben, da die Zuordnung von Funktionen zu
Ministerien nicht einheitlich ist (z.B. gibt es in allen Bundesländern
Universitäten, aber der Zuschnitt der Ministerien, bei denen die
Universitäten ressortieren, ist von Land zu Land etwas verschieden).
Die Einzelpläne sind in Kapitel (= Einnahmen, Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für jeweils eine Behörde etc.) untergliedert,
beispielsweise:

Alle Kapitel sind nach demselben Schema anhand des Kriteriums
Einnahme- bzw. Ausgabeart in Titel untergliedert. Da die Untergliederung in
Titel bei allen Kapiteln gleich ist (soweit die betreffenden Einnahme- und
Ausgabearten bei dem betreffenden Kapitel vorkommen), muss man stets Kapitel
und Titel zugleich nennen.
Hier der Gruppierungsplan für die Untergliederung der Kapitel in
Titel:
Hauptgruppen: |
0 |
Einnahmen aus Steuern |
1 |
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst |
2 |
Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit
Ausnahme für Investitionen |
3 |
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen
und Zuschüssen für Investitionen, besondere
Finanzierungsein- nahmen |
4 |
Personalausgaben |
5 |
Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für
den Schuldendienst |
6 |
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme
für Investitionen |
7 |
Baumaßnahmen |
8 |
Sonstige Ausgaben für Investitionen und
Investitionsförde- rungsmaßnahmen |
9 |
Besondere Finanzierungsausgaben |
|
Obergruppen (Beispiele): |
11 |
Verwaltungseinnahmen |
12 |
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und
Vermögen |
13 |
Erlöse aus Veräußerung, Kapitalrückzahlungen |
14 |
Einnahmen aus Inanspruchnahme von Gewährleistungen |
15 |
Zinseinnahmen |
Entsprechend diesem Gruppierungsplan werden die Einnahmen nach
ihrem Entstehungsgrund und die Ausgaben nach ihrem Zweck titelweise
veranschlagt. Die Titel bezeichnen folglich innerhalb eines Kapitels die
Einnahme- oder Ausgabeart. Den Titeln sind eine fünfstellige Titelnummer
(dreistellige Gruppierungsnummer und zweistellige Zählnummer) sowie eine
dreistellige Funktionenkennziffer zugeordnet, z.B. die Funktionenkennziffer
131 f.ür Universitäten. Ebenso wie die Gliederung und Nummerierung der Titel
sind Gliederung und Nummerierung der Funktionen bundeseinheitlich
geregelt.
Titel können zu Titelgruppen mit einer übergeordneten
Zweckbestimmung zusammengefasst werden (z.B. IT-Ausgaben innerhalb eines
Kapitels). Dadurch wird die Übersicht über sachlich zusammenhängende Titel
erleichtert.
So genannte Untertitel sind nicht mehr im Haushaltsplan
enthalten, sondern werden als Kostenarten geführt (Untertitel 01 Wärme, 02
Strom etc.). Bezüglich der Kostenstellen (z.B. Kostenstelle 41 für die
Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule
Köln) und Kostenarten gibt es z.B. für die Universitäten in
Nordrhein-Westfalen nur grobe Vorgaben seitens der übergeordneten Behörde;
die feine Unterteilung bleibt den Hochschulen überlassen.
Die gesetzliche Feststellung im Haushaltsplan erstreckt sich auf
das sog. Dispositiv, das sich aus Zweckbestimmung, Betrag für das
Haushaltsjahr, Verpflichtungsermächtigungen und Haushaltsvermerken
zusammensetzt. Hinzu kommen die unverbindlichen Erläuterungen; diese können
durch Haushaltsvermerke für verbindlich erklärt werden. Titel, die der
Flexibilisierung unterliegen, werden links von der Titelnummer mit einem „F“
gekennzeichnet. Anders als bei kommunalen Haushaltsplänen, die hier stärker
mit abgekürzten Kennzeichen arbeiten, sind die Haushaltsvermerke bei
staatlichen Haushaltsplänen in Klartext beim jeweiligen Haushaltstitel
ausgewiesen, z.B. Hinweise darauf, das Mehreinnahmen bei einem bestimmten
Haushaltstitel Mehrausgaben bei einem bestimmten anderen Haushaltstitel
erlauben.
Außer dem Haushaltsansatz für das Planjahr ist der
Haushaltsansatz des Vorjahres und das Rechnungsergebnis des vorletzten
Jahres angegeben. Das soll einen mehrjährigen Vergleich ermöglichen.
Beispiel zum Haushaltsplan (Haushaltsplan 2003,
Nordrhein-Westfalen, Band V/2, Einzelplan 05 Teil 2, Kapitel 05-100–490,
S. 432):

Das folgende Beispiel zeigt Ähnlichkeiten und Unterschiede in der
Gliederung zwischen kommunalen und staatlichen Haushaltsplänen:

Kommunale Haushaltspläne
Heike Schiffer, Konrad Umlauf: Kommunale Haushaltspläne (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und
Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Dr. Konrad Umlauf • Prof. Cornelia Vonhof, Hamburg: Dashöfer 2011, Abschn. 5.2.3.2)
Kommunale
Haushaltspläne bestehen ähnlich wie staatliche Haushaltspläne aus folgenden
Teilen bzw. Anlagen:
Vorbericht. Er soll einen Überblick über Stand und zu
erwartende Entwicklung der Haushaltswirtschaft geben und der
Gemeindevertretung transparent machen, welche finanziellen
Spielräume bestehen.
Gesamtplan bestehend aus Zusammenfassung und Querschnitt
in tabellarischer Form, Gruppierungsübersicht (Übersicht über die
Ausgabenarten, z.B. Personalausgaben zusammengefasst über alle
Ämter) und Finanzierungsübersicht.
10 Einzelpläne des Verwaltungshaushalts. Für die
kommunale Bibliothek sind vor allem die Angaben in den Einzelplänen
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts von Interesse. Im
Verwaltungshaushalt sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben
aufgeführt (zum Beispiel Personalausgaben, Gebühreneinnahmen, Mittel
für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen). Im Vermögenshaushalt
sind für die Bibliothek vor allem die Mittel für Baumaßnahmen von
Interesse sowie die Mittel für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen, das sind Gegenstände im Wert über 410 EURO (ohne
Mehrwertsteuer). Das Zerlegen sachlich zusammenhängender teurerer
Gegenstände in preiswertere Einzelteile, damit sie aus dem
Verwaltungshaushalt erworben werden dürfen, ist verboten (Beispiel
Regale). Freilich ist der Ausdruck „sachlich zusammenhängend“
dehnbar. Der Erwerbungsetat (mit Formulierungen wie z.B.
Medienbeschaffung oder Bücher und Zeitschriften oder Unterhaltung
des Bestandes u.a.m.) ist meistens im Verwaltungshaushalt, mitunter
im Vermögenshaushalt aufgeführt. In manchen Kommunen handelt es sich
um eine Haushaltsstelle für alle Medienerwerbungen einschließlich
Zeitschriften und Einbandkosten. In anderen Kommunen sind hierfür je
eigene Haushaltsstellen aufgeführt, was den optischen Vorteil
mehrerer niedrigerer Beträge hat.
10 Einzelpläne des Vermögenshaushalts. Die Trennung in
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt hat zur Folge, dass man an zwei
Stellen im Haushaltsplan nachschlagen muss, wenn man herausfinden
will, welche Mittel insgesamt (laufende Einnahmen und Ausgaben,
ferner Investitionsmittel) der kommunalen Bibliothek zur Verfügung
stehen.
Sammelnachweise und Stellenplan. Die Sammelnachweise
fassen gleiche Ausgabearten über alle Ämter (z.B. Personalausgaben)
zusammen. Innerhalb der Sammelnachweise sind die Ausgaben
gegenseitig deckungsfähig, d.h. dass für die Bibliothek
eingestellte, aber dort nicht verausgabte Personalmittel
(beispielsweise infolge einer vorübergehend nicht besetzten
Personalstelle) ohne weiteres bei einer anderen Einrichtung der
Stadt verausgabt werden können. In der Folge sind die Personalmittel
für die Stadt insgesamt oft nur nach grober Schätzung auf die
einzelnen Einrichtungen verteilt; für den Kämmerer kommt es nur auf
die Summe aller Personalausgaben im Sammelnachweis an. Das heißt
u.a., dass die im Haushaltsplan für die Bibliothek ausgewiesenen
Personalmittel als Grundlage einer Kostenrechnung kaum brauchbar
sind. Der Stellenplan listet die Zahl der Personalstellen bei jeder
kommunalen Einrichtung, getrennt nach Arbeitern, Angestellten und
Beamten, für jede Lohn-, Gehalts- bzw. Besoldungsgruppe auf.
Höhergruppierungen sind nur möglich, wenn im Stellenplan eine Stelle
in der betreffenden Gehaltsgruppe ausgewiesen ist. Freilich hat
unabhängig davon der einzelne Arbeitnehmer ein Recht auf tarifgemäße
Eingruppierung; fehlende Stellen der betreffenden Gehaltsgruppe laut
Haushaltsplan dürfen eine zu niedrige Eingruppierung nicht begründen
(„Tarifrecht bricht Haushaltsrecht“, vgl. Abschnitt 6/6.4).
Finanzplanung und Investitionsprogramm.
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen.
Übersicht über die Schulden und Rücklagen.
Wirtschaftspläne und Abschlüsse der Sondervermögen und
kommunalen Unternehmen. Wenn die kommunale Bibliothek als
Eigenbetrieb, GmbH oder als Verein geführt wird, erscheint sie an
dieser Stelle im Haushaltsplan. Bei den Einzelplänen ist nur der
Zuschussbedarf aufgeführt.
ggf. Bericht über die wirtschaftlichen Beteiligungen der
Gemeinde.
ggf. Haushaltssicherungskonzept. Dieses ist
vorgeschrieben, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird
(Überschuldung der Gemeinde). Es soll Maßnahmen aufzeigen, die den
Haushaltsausgleich mittelfristig wieder herbeiführen können.
Kommunale Haushaltspläne sind nicht gemäß der Organisation der
Stadtverwaltung gegliedert, sondern nach einem vorgeschriebenen Schema. D.h.
dass die kommunale Bibliothek stets im selben Unterabschnitt des
Haushaltsplans aufgeführt wird unabhängig von ihrer organisatorischen
Einbindung in die Stadtverwaltung (Abteilung des Kulturamtes, Abteilung des
Schulamtes oder des Sozialamtes, eigenes Amt, Amt gemeinsam mit der
Volkshochschule etc.).
Einheitliche Gliederung der Einzelpläne im kommunalen Haushaltsplan
nach AufgabenbereichenIn sich ist jeder Unterabschnitt nach demselben Schema
(Gruppierung nach Einnahme- bzw. Ausgabearten) unterteilt:
Einheitliche Gruppierung nach Einnahme- bzw. Ausgabearten innerhalb jedes
Unterabschnitts
0 |
Steuern, Allgemeine
Zuweisungen |
mit differenzierter weiterer
Unterteilung |
1 |
Einnahmen aus
Verwaltung und Betrieb (insbes. Gebühren und laufende
Zuweisungen) |
2 |
Sonstige
Finanzeinnahmen (z.B. Zinsen, Konzessionsabgaben, Ersatz
von sozialen Leistungen) |
3 |
Einnahmen des
Vermögenshaushalts |
4 |
Personalausgaben |
5 |
Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand |
6 |
7 |
Zuweisungen und
Zuschüsse – nicht für Investitionen (hauptsächlich für
Sozial- und Jugendhilfe) |
8 |
Sonstige
Finanzausgaben (z.B. Zinsen, Umlagen) |
9 |
Ausgaben des
Vermögenshaushalts |
Allerdings kommen nicht alle Gruppen bei jedem Unterabschnitt
vor. Beispielsweise tritt die Gruppe 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen beim
Unterabschnitt Bibliothek nicht in Erscheinung, weil ihr keine spezifischen
Steuern und Zuweisungen zugeordnet werden können (die Steuern dienen
allgemein zur Deckung des Haushalts).
Auf diese Weise ist jede Haushaltsstelle mit einer
Gliederungsziffer versehen, z.B.:

Für jeden Unterabschnitt werden die Gesamteinnahmen und die
Gesamtausgaben aufgeführt und zum Zuschussbedarf bzw. Überschuss saldiert.
Ein Überschuss tritt naturgemäß bei wenigen Unterabschnitten auf,
hauptsächlich beim Einzelplan 9, der u.a. die Allgemeinen Deckungsmittel,
das sind die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen enthält. Der
Zuschussbedarf der kommunalen Bibliothek ist also dem Haushaltsplan
unmittelbar zu entnehmen. Er beträgt durchschnittlich 90 % der
Gesamtausgaben. Der Ausdruck „Kostendeckungsgrad“ für den Anteil des
Zuschusses an den Gesamtausgaben ist nicht ganz richtig, weil die Zahlen im
Haushaltsplan geplante Einnahmen und Ausgaben sind, keine Kosten im Sinn
einer Kostenrechnung (zu dieser siehe Abschnitt 5/3).
Weder die Bibliothek noch andere Unterabschnitte sind
haushaltsrechtlich darauf angewiesen, in ihrem eigenen Unterabschnitt die
Mittel zur Deckung der Ausgaben auszuweisen. Vielmehr stehen die Überschüsse
anderer Unterabschnitte, vor allem die Allgemeinen Deckungsmittel und die
Kreditfinanzierung zur Verfügung, um den Abmangel aller Unterabschnitte
auszugleichen.
Wie bei staatlichen Haushaltsplänen sind bei jeder
Haushaltsstelle nicht nur die Mittel des Planjahres, sondern auch die der
Vorjahre sowie weitere Angaben vorgesehen, z.B.