Checkliste Jugendmedienschutz |
Medien |
Maßnahmen |
Computer- und Konsolenspiele |
USK-Altersangaben bei der Ausleihe zwingend beachten; ohne
Alterskennzeichnung kein Zugang für Minderjährige; Ausnahme:
Info- und Lehrprogramme; bei öffentlichem Zugang zu Geräten
mit Spielmöglichkeiten in den Lesesälen nur Spiele der
Altersfreigabe ab 6 Jahren oder Info- oder Lehrprogramme
anbieten |
Druckwerke und Tonträger |
kein
Zugang von Minderjährigen zu indizierten Medien; indizierte
Medien nur in geschlossenen Räumen vorhalten, keine
Ausleihe; Fernleihe nur unter strengen Auflagen;
regelmäßiger Bestandsabgleich mit der Liste
jugendgefährdender Medien; in Zweifelsfällen Rechtsrat
einholen |
Filme |
FSK-Altersangaben bei der Ausleihe zwingend beachten; ohne
Alterskennzeichnung kein Zugang für Minderjährige; Ausnahme:
Info- und Lehrfilme; |
Internetangebote |
Schutzmaßnahmen ergreifen wie z.B. Filtersoftware,
Internetarbeitsplätze in Nähe der Aufsicht, persönliche
Passwörter, Regelung in der Benutzungsordnung, Kontrollen,
Information, Schulung und Beratung; Erwachsenen
ungefilterten Zugang ermöglichen |
öffentliche Veranstaltungen |
FSK-
bzw. USK-Alterskennzeichnungen maßgeblich, ggf. Parental
Guidance; Ende der Vorführungszeit entsprechend § 11 Abs. 3
JuSchG beachten |